Sa., 27.06.2020,
Terminabsage!!!
Die Weitwanderung am Langen Samstag findet nicht statt
Die Vereinsleitung
Info des Hauptvereins:
Corona: Strenge Auflagen für Gruppenwanderungen
Für Wanderer gelten derzeit weiterhin die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum. Diese sind in § 3 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-19 geregelt. Demnach darf man sich im öffentlichen Raum nur alleine, mit Personen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes aufhalten. Zu anderen Personen muss der Mindestabstand eingehalten werden. Die Verordnung gilt momentan bis zum 15. Juni.
Wenn nun größere Gruppen miteinander wandern wollen, ist das nur in einer „Perlenketten-Formation“ möglich – also jeweils in Kleingruppen bestehend aus Personen zweier Hausstände, die jeweils 1,5 Meter Abstand zueinander halten.
Die gesetzlichen Vorgaben zum Abstandsgebot sind nach Ansicht des Schwäbischen Albvereins bei Gruppenwanderungen nur schwer umzusetzen. Wanderführerinnen und Wanderführer müssten die Einhaltung des Abstandsgebots im Verlauf der Wanderung immer genau im Blick behalten. Deshalb raten wir den Ortsvereinen genau abzuwägen, unter welchen Umständen sie sich in der Lage sehen, die Verantwortung für die Organisation und Durchführung einer Gruppenwanderung zu übernehmen.
Der Hauptverein sieht sich aufgrund der Vorschriften derzeit noch nicht in der Lage, Gruppenwanderungen durchzuführen.
Nähere Einzelheiten erhalten Sie rechtzeitig hier und im Amtsblatt der Stadt Schömberg sowie in der Tagespresse
Wie immer sind auch Nichtmitglieder und Freunde des Schwäbischen Albvereins herzlich willkommen!!!
