Hinweise für Wandernde

Für die Mitglieder des Schwäbischen Albvereins e.V. besteht eine Unfallversicherung bei sämtlichen Aktivitäten des Vereins.

  1. Vereinshaftpflicht
    Versichert sind alle Mitglieder des Vereins bei sämtlichen Veranstaltungen die der Verein organisiert und ausrichtet.
  2. Unfallversicherung
    Versichert sind alle Mitglieder des Vereins bei allen Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen. Versichert sind Todesfall, Invalidität, Heilkosten.
  3. Unfallversicherung für alle ehrenamtliche tätigen Mitglieder Versicherungsschutz besteht bei der Ausübung jeder ehrenamtlichen Tätigkeit, z.B. beim Wegewart bei Markierungs- arbeiten, beim Wanderführer, der die Wanderung führt, bei Helfern bei Vereinsveranstaltungen. Ebenfalls versichert ist der Hin- und Rückweg zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten.
  4. Dienstreisekaskoversicherung
    Versichert sind im Rahmen der allgemeinen Kaskoversicherungsbedingungen alle Fahrten der Mitglieder mit deren privaten Kraftfahrzeugen, zu denen sie von den Verantwortlichen des Vereins beauftragt werden. Die Selbstbeteiligung beträgt 500 €.

Bei Wanderfahrten mit dem Privat-PKW haftet der Fahrer nur im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht.

Wichtiger Hinweis für Nichtmitglieder

Für eventuelle Unfälle kann weder vom Hauptverein noch von der Ortsgruppe noch von den mit der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung beauftragten Personen Haftung übernommen werden.

Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten und Fotos bei Veranstaltungen der Ortsgruppe Schömberg

Im Rahmen unserer Veranstaltungen wollen wir Informationen über diese Ereignisse – auch personenbezogen – einer größeren Öffentlichkeit (Amtsblatt, Tagespresse, Jahrbuch und Homepage) zugänglich machen. Wir beabsichtigen daher, die im Rahmen der Veranstaltung entstehenden Texte und Fotos der Teilnehmer zu veröffentlichen. Hierzu setzen wir Ihre Einwilligung voraus. Die Einwilligung ist freiwillig. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.